Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Mietartikel sind Eigentum der Eventscheune Küttlinger.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter eine Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikeln der Eventscheune Küttlinger erhält.
Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt.
3. Mietpreise
Die Mietpreise der Artikel sind von der Website eventscheune-kuettlinger.de zu entnehmen.
Der Mietpreis berechnet sich pro Artikel, Stückzahl und pro Mieteinheit.
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell vom Vermieter festgelegt. Diese werden gesondert angegeben.
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
Preisänderungen sind vorbehalten.
4. Kaution
Die Kaution beträgt 20% ab einem Gesamtauftragswert von 500€.
Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Rückgabe der Artikel dem Mieter zurückgezahlt oder verrechnet.
5. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Veranstaltung und endet am darauffolgenden Tag (entspricht einer Mieteinheit). Zusätzliche Tage (z.B. Auf- bzw. Abbauarbeiten) sind mit dem Vermieter abzustimmen.
Werden gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.
6. Stornierung
Der Mieter kann nach Abschluss eines Vertrags durch eine Stornierung zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder Email).
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
– bei Stornierung bis 8 Tage vor Mietbeginn: 20% des Gesamtbetrags
– bei Stornierung ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Gesamtbetrags
– bei Stornierung am Veranstaltungstag: 100% des Gesamtbetrags
7. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Rückgabe Mietartikel erhält der Mieter eine Rechnung, die innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu überweisen ist.
Sollte die Zahlung nicht fristgemäß erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, entsprechend Mahngebühren zu erheben.
8. Reinigung
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln.
Alle Artikel sind im gereinigten Zustand zurückzugeben, sofern dies nicht schriftlich durch beide Parteien anders vereinbart wurde.
9. Nutzung, Haftung
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel vor Ort über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden.
Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung der Artikel ist der Vermieter berechtigt, Kosten für die Wiederbeschaffung/Reparatur zu erheben. Die Beträge sind der Kostenübersicht zu entnehmen.
In der Scheune ist kein offenes Feuer gestattet.
10. Lieferung/Abholung
Eine Lieferung der Mietartikel erfolgt nur nach Vereinbarung.
Bei der Lieferung und Abholung der Mietartikel hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Bei Abholung der Mietartikel müssen die Mietartikel vollständig, sortiert und sauber bereitgestellt werden.
Der Kunde muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport ordnungsgemäß geschieht. Er haftet für von ihm zu vertretende Schäden. Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit für den Transport der jeweiligen Ware geeignet ist. Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen oder Kippen gesichert werden, um die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
11. Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.
12. Ruhezeiten
Bei Feiern in der Scheune ist ab 22 Uhr für eine angemessene Lautstärke zu sorgen (z.B. durch geringere Lautstärke der Musik oder Schließen der Tore und Türen).
13. Gutscheine
Der Gutschein kann nur direkt bei Eventscheune Küttlinger eingelöst werden.
Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
14. Ausschluss
Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn Eventscheune Küttlinger ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Geringfügige Farbabweichungen zwischen der Ware und Fotos auf der Website sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

